Allgemeine Verkaufsbedingungen
POWER LIMIT S.A.
11 Rue Bois Saint-Jean (Liège Science Park)
B-4102 Ougrée (Seraing) – Belgien
E-Mail: info@powerlimit.be
01. Bestellungen
Sofern nicht schriftlich akzeptiert, haben unsere allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen Vorrang vor den Bedingungen, die auf dem Bestellschein des Käufers oder in einem anderen Dokument aufgeführt sind; von unseren Bedingungen kann nur mit unserer ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung abgewichen werden. Etwaige Abweichungen gelten nur für die Lieferung, auf die sie sich beziehen, und können bei späteren Bestellungen nicht geltend gemacht werden.
02. Angebote
Unsere mündlichen Angebote dienen nur zur Information und sind für uns nicht bindend.
Kataloge, Anleitungen oder Prospekte können nicht als verbindliche Angebote für die beschriebenen oder dargestellten Produkte oder die angebotenen Dienstleistungen angesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit an unseren Produkten die technischen Änderungen vorzunehmen, die wir für erforderlich halten, ohne verpflichtet zu sein, dieselben Änderungen an bereits gelieferten oder in Lieferung befindlichen Produkten vorzunehmen.
03. Auftragsbestätigung
Eine Verpflichtung unsererseits besteht erst ab dem Datum und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Jede Beanstandung angeblicher Unrichtigkeiten unserer Bestätigung muss uns innerhalb von acht Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung zugehen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Beanstandungen gegenstandslos.
04. Lieferfristen
Lieferfristen werden nur unverbindlich angegeben. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich. Lieferverzug kann in keinem Fall zu Schadenersatz oder zur Stornierung der Bestellung führen.
05. Versand
Die Waren reisen stets auf Risiko des Käufers. Sofern nicht anders vereinbart, sorgen wir für die Beförderung der Ware zum Käufer mit jeder Verpackungsart und jedem Transportmittel, das wir für geeignet halten. Wir verauslagen die Verpackungs- und Versandkosten, die dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
06. Eigentum
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers. Die Risiken gehen jedoch unmittelbar mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Bei Nichtzahlung der Rechnung bei Fälligkeit behalten wir uns das Recht vor, die Ware ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen, wozu uns der Kunde unwiderruflich ermächtigt.
07. Rechnungsstellung
Sofern nicht schriftlich anders mitgeteilt, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende am Sitz der Gesellschaft zahlbar. Jede bei Fälligkeit nicht bezahlte Rechnung verzinst sich von Rechts wegen und ohne Mahnung mit 5 % p.a. Darüber hinaus schuldet man uns nach Versand eines Mahnschreibens eine zusätzliche Entschädigung von 15 % mit einem Mindestbetrag von 125 Euro.
Die Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit macht den Sollsaldo des Kontos sofort fällig und verleiht uns das Recht, den laufenden Auftrag ganz oder teilweise ohne jede Formalität zu kündigen oder auszusetzen, vorbehaltlich Schadenersatz.
Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers, behalten wir uns das Recht vor, auch nach teilweiser Auslieferung des Auftrags vom Käufer die Sicherheiten zu verlangen, die wir für angemessen halten, um die ordnungsgemäße Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu gewährleisten. Die Weigerung, dem nachzukommen, gibt uns das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen.
08. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt gibt uns das Recht, jeden Vertrag oder jede Bestellung ganz oder teilweise zu kündigen oder deren Ausführung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung auszusetzen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass vollständige oder teilweise Streiks in den Werken unserer Lieferanten oder bei uns als Fälle höherer Gewalt gelten.
Ebenso berechtigt das Eintreten jedes unvorhersehbaren Ereignisses, das die Leistungen des Verkäufers im Verhältnis zu denen des Käufers unverhältnismäßig macht, den Verkäufer, jeden Vertrag oder jede Bestellung ganz oder teilweise zu kündigen oder deren Ausführung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung auszusetzen.
09. Sonderausführung
Jede Sonderausführung führt automatisch zur Berechnung einer Anzahlung von 30 % des Auftrags bei Bestellung, zahlbar in bar. Die Ausführungsfrist beginnt erst mit Eingang der Zahlung.
10. Reklamationen
Alle Reklamationen, mit Ausnahme derjenigen bezüglich versteckter Mängel, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt wurden. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn die Ware gehandhabt oder verarbeitet wurde, kann keine Reklamation berücksichtigt werden.
11. Garantie
Die Garantie tritt am Versanddatum der Waren in Kraft und gilt für einen Zeitraum von einem Jahr. Diese Garantie wird jedoch auf eine Dauer von 6 Monaten verkürzt, wenn der Anwender im Zwei-Schicht-Betrieb oder mehr arbeitet. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer uns die festgestellten Fehler oder Mängel vor Ablauf der Garantiezeit zuvor schriftlich mitteilen.
Bei Unfall, unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Installation, falscher Parametrierung, falschem Anschluss oder falscher Produktauswahl wird keine Garantie gewährt. Bei Lastbegrenzungsanlagen muss der Käufer uns vor der Inbetriebnahme des Produkts eine Kopie der von der zugelassenen Stelle ausgestellten Konformitätsbescheinigung vorlegen.